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Leistungen Unschädlichkeitszeugnis
Das Eigentum an einem Teil eines Grundstückes (Trennstück) kann frei von Grundstücksbelastungen übertragen werden, wenn durch ein Unschädlichkeitszeugnis des Kataster- und Vermessungsamtes festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Inhaber von Rechten bzw. für die Gläubiger unschädich ist.
Kosten
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW.Zuständige Stellen
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag mit beglaubigtem Grundbuchauszug und Kaufvertrag.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Planung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |