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Leistungen Unschädlichkeitszeugnis

Das Eigentum an einem Teil eines Grundstückes (Trennstück) kann frei von Grundstücksbelastungen übertragen werden, wenn durch ein Unschädlichkeitszeugnis des Kataster- und Vermessungsamtes festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Inhaber von Rechten bzw. für die Gläubiger unschädich ist.
Kosten

gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW.Zuständige Stellen

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Formloser schriftlicher Antrag mit beglaubigtem Grundbuchauszug und Kaufvertrag.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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