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Leistungen Rechnungsprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt hat die im §103 Absatz 1 Gemeindeordnung NW
verankerten Pflichtaufgaben durchzuführen. Darunter fallen insbesondere:
Prüfung der Rechnung der Stadtverwaltung einschl. Bericht und Schlußbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung (gegliedert in einen allgemeinen / gesonderten Berichtsband);
dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde und ihrer Sondervermögen;
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Rechnungsprüfung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |