Services A - Z
Leistungen Schiedsmann
Hausfriedensbruch
Beleidigung
Verletzung des Briefgeheimnisses
leichte Körperverletzung
Bedrohung
Sachbeschädigung
Die Schiedsperson ist auch dazu da, bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zu regeln, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären. Hier ist die Anrufung der Schiedsperson nicht vorgeschrieben, sie geschieht vielmehr freiwillig. Gerade wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens nicht in erster Linie um die Durchsetzung eines Rechtsstandpunktes, sondern um die Wiederherstellung guter Beziehungen zu dem anderen Beteiligten geht, sollten Sie sich an eine Schiedsperson wenden. Wenn Sie sich z.B.:
mit anderen Hausbewohnern um die Benutzung der Waschküche
mit dem Grundstücksnachbarn wegen der Höhe der Gartenhecke
mit dem Handwerker von nebenan wegen der schlecht ausgeführten Reparatur
mit dem Hauswirt wegen eines von dessen Sohn verursachten Kratzers an Ihrem Auto
mit Ihrem Kaufmann wegen der Lieferung verdorbener Lebensmittel oder
mit Ihrem Wohnungsnachbarn, der Sie beleidigt hat,
streiten, versuchen Sie diesen Streit mit Hilfe der für Sie zuständigen Schiedsperson zu schlichten, ehe Sie an eine förmliche Austragung des Streites über einen Rechtsanwalt und bei Gericht denken.