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Leistungen Rückstausicherung

Rückstausicherung / Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetze

Heftige Wolkenbrüche in dicht besiedelten Gebieten können infolge großer Flächenversieglung zu einer Überlastung der öffentlichen Kanalisation führen. Hierbei kann der Abwasserspiegel in Kontrollschächte, Hausanschlussleitungen, Fallrohrleitungen bis hin zur Rückstauebene ansteigen.

Als Rückstauebene bezeichnet man eine gedachte horizontale Linie, die auf der Höhe der Straßenoberfläche des vor dem jeweiligen Grundstück befindlichen Straßenablaufs ansetzt. Im Falle einer Überlastung der öffentlichen Kanalisation kann das aufgestaute Abwasser nur bis zu dieser Rückstauebene ansteigen.

Hierdurch entstehen dem/der Hauseigentümer*in oft sehr große Schäden. Schäden können vermieden werden, wenn das Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gegen Rückstau gesichert ist. Zudem ist er/sie nach geltendem Recht für alle Schäden verantwortlich, die auf den Fehlern dieser Sicherung beruhen.

Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Entwässerungssatzung und in den Vorschriften "DIN 1986-100 oder DIN EN 12056" Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke.

Das Kanalnetz einer Stadt oder Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst so groß und so teuer werden, dass Bürger*innen, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden.

Deshalb muss bei solchen starken Regenfällen eine kurzfristige Überlastung in die Grundstücksentwässerung in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (Bodenläufe, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) austreten, falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Auch, wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher, etwa infolge einer unvorhersehbaren Kanalverstopfung, für alle Zukunft ausbleibt. So kann z.B. durch größere Fremdkörper, Rohrbrüchen, Ausfall eines Pumpwerkes oder ähnliches auch ohne Niederschläge Rückstau auftreten.

Die Hauseigentümer*innen sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tieferliegenden Ablaufstellen, vor allem Keller, mit Rückstausicherungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter "Rückstauebene" müssen gesichert sein.

Gemäß Entwässerungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick liegt die Rückstaueben in Höhe der Straßenoberkante.

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