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Leistungen Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
Auf Antrag der Sorgeberechtigten gewährt das Fachamt, falls erforderlich, Hilfe zur Erziehung in Form von Heimpflege. Die Antragstellung erfolgt im Jugendamt.
Für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden stehen eine große Zahl unterschiedlicher stationärer Einrichtungen zur Verfügung. Welche Einrichtung im Einzelfall geeignet ist, muß sorgfältig geprüft werden.
Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und anderen betreuten Wohnformen (wie z.B. Wohngruppen) wird nach Bewilligung der Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt vorbereitet u.durchgeführt. Anschließend ist es gemeinsam mit den beteiligten Einrichtungen und freien Trägern für die Dauer der stationären Hilfe an der weiteren Hilfeplanung beteiligt.
Einkommensangepaßt
Antrag auf Hilfe zur Erziehung
- Jugendamt
Montag | 08:30-09:30 Uhr | ||
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Dienstag | 08:30-09:30 Uhr | ||
Donnerstag | 15:00-16:00 Uhr |
Außerhalb der offenen Sprechstunden finden die Beratungsgespräche nach Terminvergabe statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. In dringenden Notfällen (z.B. Meldungen für Kindeswohlgefährdungen) sind Mitarbeiter*innen der Sozialpädagogischen Dienste persönlich oder unter der Rufnummer 0151-65495767 erreichbar.