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Leistungen Überwachung der Kleinkläranlagen

Die Überwachung des baulichen Zustandes der im Stadtgebiet vorhandenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben obliegt der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen. Die Überwachung erfolgt durch zugelassene Wartungsfirmen mindestens einmal jährlich. Die Überwachungsberichte werden an die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen weiter geleitet. 

Des Weiteren wird der anfallende Klärschlamm durch ein von der Stadt Oer-Erkenschwick beauftragtes Entsorgungsunternehmen mindestens einmal jährlich entsorgt. Die Klärschlammabfuhr und -entsorgung ist gebührenpflichtig.

Für Neubauten oder Erneuerungen dürfen nur Kleinkläranlagen eingebaut werden, 

- die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) besitzen 

- oder eine Einzelgenehmigung gemäß § 58 Abs. 2 LWG durch die untere Wasserbehörde erhalten. 

Die Beantragung der Genehmigung für den Neubau oder die Sanierung einer Kleinkläranlage erfolgt mittels Antrag gem. §§ 8, 9 und 10 WHG Einleitung von behandeltem häuslichem Abwasser in ein Gewässer über die Stadtverwaltung (Tiefbauamt) an die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen. 

 

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