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Leistungen Vermögens- und Schuldenverwaltung

Über die Beteiligungen der Stadt an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts ist nach § 117 GO NW einen Bericht zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

Nachdem der Rat den Beteiligungsbericht zur Kenntnis genommen hat, wird er zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der Auslegung werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Finanzen
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
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