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Leistungen Abfallbeseitigungsgebühren

Die Stadt Oer-Erkenschwick führt die öffentliche Abfallbeseitigung durch, wozu insbesondere das Einsammeln und Befördern von Restabfällen (einschl. sperriger Abfälle), Alt-Kühlschränken, Elektrogeräten und schadstoffhaltigen Abfällen gehört. Hierfür wird eine Abfallbeseitigungsgebühr von den Grundstückseigentümer*innen erhoben.

Jede/r Eigentümer*in eines Grundstücks, welches zu Wohnzwecken genutzt wird, ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Dieser Anschlusszwang gilt auch für Grundstücke, die anderweitig, z.B. gewerblich oder industriell, und gleichzeitig von privaten Haushaltungen genutzt werden.

Jede/r Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, für jeden Grundstücksbewohner ein Mindestrestabfallvolumen von 15 l pro Woche und damit 30 l pro Leerung vorzuhalten. In Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag von diesem Grundsatz abgewichen werden.

Abfallbehälter sind im Baubetriebshof an- und abzumelden.

Sie erhalten dort auch Auskunft über die anfallenden Gebühren.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

An-/Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern können entweder durch einen formlosen schriftlichen Antrag, per E-Mail oder zur Niederschrift beim Baubetriebshof erfolgen.

Voraussetzungen

Nur von/vom Eigentümer*in zu veranlassen.

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Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Servicebüro Baubetriebshof
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