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Leistungen Fischereischeine
Fischereischeine können im Bürgerbüro der Stadt Oer-Erkenschwick beantragt und verlängert werden. Für die Neu- oder Erstausstellung ist der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung vorzulegen. Bei der Verlängerung ist der bereits ausgestellte Fischereischein vorzulegen. Bitte beachten Sie hierbei, dass neben den erforderlichen Unterlagen die Gebühr in bar oder per Verrechnungsscheck zu entrichten ist.
Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerbüro.
Informationen über die Fischerprüfung erteilt die Jagdaufsicht der Kreisverwaltung. Siehe hierzu den Link: Fischerprüfung.
Jugendfischereischein 8,00 EUR; Jahresfischereischein 16,00 EUR, Fünfjahresfischereischein 48,00 EUR
Personalausweis, Fischereischein bei Verlängerung, Bild und Nachweis der Fischereiprüfung bei Neuausstellung
- Stadt Oer-Erkenschwick / Bürgerbüro
Telefon
- Bürgerbüro
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |