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Leistungen Gebietsentwicklungsplan

Die nordrhein-westfälische "Gebietsentwicklungsplanung", andernorts auch "Regionalplanung" genannt, ist eine räumlich zusammenfassende, übergemeindliche und überfachliche Planung auf der Ebene des Regierungsbezirks. Ihre Aufgabe ist es, die Ansprüche an die Nutzung des Raumes zu koordinieren und abzustimmen und dabei zugleich für eine nachhaltige Entwicklung zu sorgen. Ihr zentrales Instrument ist der Gebietsentwicklungsplan, der für einen mittleren Zeitraum von etwa 10 Jahren die Raumnutzung im Regierungsbezirk steuert. Der Gebietsentwicklungsplan ist aus dem "Landesentwicklungsplan NRW" abgeleitet; seine Inhalte sind ihrerseits für die nachgeordneten Planungsebenen - vor allem für die kommunale Bauleitplanung - als "Ziele der Raumordnung und Landesplanung" verbindliche Vorgaben. Der Gebietsentwicklungsplan wird von der Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Planungspartnern erarbeitet und vom Regionalrat aufgestellt. Der Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirks Münster ist in zwei Teilabschnitten aufgestellt worden, nämlich als Gebietsentwicklungsplan Münsterland und als Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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