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Leistungen Naturschutzrechtliche Eingriffsreglung
Durch Flächenversiegelung sowie durch Beseitigung und Beschädigung der Vegetation kommt es zur Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und oft auch des Landschaftsbildes. Bei der Errichtung baulicher Anlagen handelt es sich gemäß des Landschaftsgesetzes generell um "Eingriffe in Natur und Landschaft".
Die Gemeinden oder die Vorhabenträger müssen in der Bauleitplanung gemäß des Baugesetzbuches im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einen Ausgleich für unvermeidbare Eingriffe schaffen. Der Ausgleich kann auf den Baugrundstücken selbst, im Bebauungsgebiet oder auch auf externen Flächen geleistet werden.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Planung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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