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Leistungen Gaststättenerlaubnis

 Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.

Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird.

Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragsteller/in die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen 

 Die persönliche Zuverlässigkeit

Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

1.     Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts 

 2.     Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt 

3.     Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse des Wohnortes

4.     Führungszeugnis         

5.     Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

6.     Mietvertrag  für das Objekt  Baubeschreibung, Bauplan und Lageplan jeweils in 2-facher Ausfertigung  

Zusätzliche einzureichende Unterlagen beim Umgang mit Lebensmitteln 

 Vorlage des Gesundheitszeugnisses vom zuständigen Gesundheitsamt           Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer

Kosten

Abhängig von der Art der Erlaubnis und der Größe der Gaststätte

Voraussetzungen

Die persönliche Zuverlässigkeit

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Serviceversprechen Gewerbe
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