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Leistungen Gaststättenerlaubnis
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.
Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird.
Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragsteller/in die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllenDie persönliche Zuverlässigkeit
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse des Wohnortes
4. Führungszeugnis
5. Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
6. Mietvertrag für das Objekt Baubeschreibung, Bauplan und Lageplan jeweils in 2-facher Ausfertigung
Zusätzliche einzureichende Unterlagen beim Umgang mit Lebensmitteln
Vorlage des Gesundheitszeugnisses vom zuständigen Gesundheitsamt Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
Abhängig von der Art der Erlaubnis und der Größe der Gaststätte
Die persönliche Zuverlässigkeit
- Serviceversprechen Gewerbe
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |