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Leistungen Bewachungsgewerbe

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

1. Auskunft in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsererklärung)

  • erhältlich bei: zuständiges Finanzamt, Steueramt der Gemeinde in der Sie wohnhaft sind

 

2. Führungszeugnis für Behörden, Belegart 0

  • Verwendungszweck: Bewachungsgewerbe
  • erhältlich bei: Einwohnermeldeamt der Gemeinde in der Sie wohnhaft sind

 

3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9

  • Verwendungszweck: Bewachungsgewerbe
  • erhällich bei: Einwohnermeldeamt der Gemeinde in der Sie wohnhaft sind

 

4. Auskunft aus der Schuldnerkartei beim für sie zuständigen Amtsgericht

  • erhältlich bei: z.B. Amtsgericht Recklinghausen, Reitzensteinstr. 17-21

 

5. Versicherungsnachweis nach § 2 BewachungsV

  • a) Kopie des Versicherunsantrages
  • b) Kopie des ersten bezahlten Beitrages
  • c) Kopie der Police

 

6. Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel (5000 Euro)

  • z.B. in Form eines Sparbuchs, Dispositionskredit
  • Bescheinigung einer Sparkasse

 

7. Nachweis über die Teilnahme an der Unterrichtung gem.§1 Abs.2 Nr.1 Bewachungsverordnung

  • erhältlich: Lehrgang bei der IHK
Kosten

Gebühren für die Erlaubnis nach §34a GewO: 1000,00 Euro Gem. Tarifstelle 12.8.1

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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