Services A - Z
Leistungen Bewachungsgewerbe
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
1. Auskunft in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsererklärung)
- erhältlich bei: zuständiges Finanzamt, Steueramt der Gemeinde in der Sie wohnhaft sind
2. Führungszeugnis für Behörden, Belegart 0
- Verwendungszweck: Bewachungsgewerbe
- erhältlich bei: Einwohnermeldeamt der Gemeinde in der Sie wohnhaft sind
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9
- Verwendungszweck: Bewachungsgewerbe
- erhällich bei: Einwohnermeldeamt der Gemeinde in der Sie wohnhaft sind
4. Auskunft aus der Schuldnerkartei beim für sie zuständigen Amtsgericht
- erhältlich bei: z.B. Amtsgericht Recklinghausen, Reitzensteinstr. 17-21
5. Versicherungsnachweis nach § 2 BewachungsV
- a) Kopie des Versicherunsantrages
- b) Kopie des ersten bezahlten Beitrages
- c) Kopie der Police
6. Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel (5000 Euro)
- z.B. in Form eines Sparbuchs, Dispositionskredit
- Bescheinigung einer Sparkasse
7. Nachweis über die Teilnahme an der Unterrichtung gem.§1 Abs.2 Nr.1 Bewachungsverordnung
- erhältlich: Lehrgang bei der IHK
Kosten
Gebühren für die Erlaubnis nach §34a GewO: 1000,00 Euro Gem. Tarifstelle 12.8.1
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Serviceversprechen Gewerbe
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-13:00 Uhr |