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Fachbereich Wohngeldstelle
Die Wohngeldstelle ist zuständig für die Gewährung von Wohngeld in Form von Mietzuschuss (bei einem Mietverhältnis) oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum). Zimmer 2.008 und Zimmer 2.009, Tel. 691-325 sowie 691-282.
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Sie können diesen Anspruch auch online berechnen lassen und im Bedarfsfall den Antrag auch online stellen unter:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Leistungen
Telefon
Fax
02368/691-287
E-Mail
Öffnungszeiten
Telefonische Terminvergabe i.d.Z. v. 8:30 - 9:30 Uhr