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Fachbereiche Ordnungswesen - Hunde
Hundesteuer:
Raum 1.013 / Telefon: 0 23 68 / 691 - 273
Landeshundegesetz:
Raum 1.004 / Telefon: 0 23 68 / 691 - 212
Fax
02368 / 691 - 208
E-Mail
Öffnungszeiten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr |
Info-Blätter
- Hinweis zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß §4 Abs.1 LHundG NRW
- Hundegruppen sowie Anlein- und Maulkorbpflichten nach dem LHundG NRW
- Merkblatt über die Sachkundprüfung zur Haltung eines Hundes nach §3 LHundG NRW
- Verhaltensempfehlungen für den/die Bürger/in als Hundehalter/in
- Verhaltensempfehlungen für den/die Bürger/in beim Antreffen von Hunden
Formulare / Dokumente
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes einer bestimmten Rasse
Dieses Dokument ist nicht online ausfüllbar. Bei Abgabe des Dokumentes muss der Hund dem Ordnungsamt vorgeführt werden muss, um auszuschließen, dass es sich um einen Hund i.S.d. § 3 LHundG NRW handelt.
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Anzeige der Haltung eines großen Hundes
Dieses Dokument ist nicht online ausfüllbar. Bei Abgabe des Dokumentes muss der Hund dem Ordnungsamt vorgeführt werden muss, um auszuschließen, dass es sich um einen Hund i.S.d. § 3 LHundG NRW handelt.