Umsetzung der Vorgaben des EU-Beihilferechtes
Die Stadt Oer-Erkenschwick ergreift zugunsten der Bäderbetriebs GmbH Oer-Erkenschwick, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Stadt, verschiedene EU-Beihilfe relevante Maßnahmen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden:
Zur Erfüllung der durch die EU vorgegebenen Melde- und Informationsverpflichtungen
dienen diese Website sowie die angefügten Dokumente:
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Rechtsgrundlagen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Novelle AGVO 2017
AGVO EU Beihilfe 2018
1. Vertrag über die Bereitstellung einer Kreditlinie in Höhe von 500.000 € vom 31.07.2018
AGVO EU Beihilfe 2019
3. Darlehensvertrag über die Weitergabe eines Investitionskredites in Höhe von 376.800 €
für die Übernahme des Inventars der maritimo Oer-Erkenschwick Freizeitbad GmbH & Co.
KG vom 09.04.2019