Wahlergebnisse für den Kreis Recklinghausen
Die Wahlergebnisse für den Kreis Recklinghausen werden im Internet sofort nach Eingang veröffentlicht. Hier finden Sie die Ergebnisse für Oer-Erkenschwick (Wahlkreis 69 - Recklinghausen I).
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist entsprechend den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes (LWahlG), wer am Wahltage (15. Mai 2022)
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
- nicht nach §2 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten, darf ich dennoch an der Wahl teilnehmen?
Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie das Wählerverzeichnis einsehen und prüfen, ob Sie dort eingetragen sind. Am Wahltag benötigen Sie dann lediglich den Personalausweis oder Reisepass, um sich legitimieren zu können.
Ich stehe nicht im Wählerverzeichnis, was muss ich tun?
Wenn Sie die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen und Beachtung von Fristen nachträglich auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Es ist hilfreich, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen. Haben Sie diese nicht erhalten oder verloren, können Sie auch den Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation nutzen. Ein eigener Schreibstift (beispielsweise Kugelschreiber, jedoch kein Bleistift) kann aus hygienischen Gründen zur Stimmzettelkennzeichnung mitgebracht werden.
Ich bin umgezogen, kann ich noch wählen?
Grundsätzlich verlieren Sie Ihr Wahlrecht nicht. Wie Sie Ihr Wahlrecht bei Umzug innerhalb von Oer-Erkenschwick oder auch von außerhalb nach Oer-Erkenschwick behalten und ausüben können, hängt von der jeweiligen Wahl ab. Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 3. April 2022 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Ummeldung innerhalb der Stadt Oer-Erkenschwick
Ein Umzug innerhalb Oer-Erkenschwicks führt zu keiner Änderung des Wählerverzeichnisses. Der/die Wahlberechtigte bleibt in dem Stimmbezirk seiner/ihrer bisherigen Anschrift eingetragen. Möchte er/sie in einem anderen Wahllokal wählen, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein bei der Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick mündlich (nicht jedoch telefonisch!) oder schriftlich, durch Telefax oder E-Mail zu beantragen.
Neuanmeldung in der Stadt Oer-Erkenschwick
Bei Neuanmeldungen nach dem 3. April 2022 gilt:
• bei Zuzug von einer Gemeinde außerhalb von Nordrhein-Westfalen erfolgt die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Amts wegen (automatisch ohne Antrag), wenn die Anmeldung bis zum 29. April 2022 erfolgt (4. bis 29. April).
• bei Zuzug von einer Gemeinde innerhalb von Nordrhein-Westfalen erfolgt die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis nur auf Antrag (4. bis 29. April). Erfolgt die Eintragung auf Antrag, so werden Sie aus dem Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde (Fortzugsgemeinde) gestrichen. Sofern kein Antrag gestellt wird, kann das Wahlrecht nur in der bisherigen Wohngemeinde - eventuell auch durch Briefwahl - ausgeübt werden.
Sollten Sie aufgrund von Wartezeiten einen Termin erst nach dem 29. April 2022 erhalten, so melden Sie sich bitte per E-Mail unter buergerbuero@oer-erkenschwick.de mit dem Hinweis auf den "Zuzug von außerhalb der Gemeinde Oer-Erkenschwick" und unter Angabe Ihrer Telefonnummer, damit ein Mitarbeiter des Bürgerbüros Sie schnellstmöglich kontaktieren kann. Sie erhalten dann einen zeitnahen Sondertermin, um die Aufnahme in das Wählerverzeichnis sicherstellen zu können.
Ich bin am Wahltag nicht in Oer-Erkenschwick - wie kann ich mein Wahlrecht ausüben?
Wenn Sie am Tag der Wahl - aus welchen Gründen auch immer - Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit per Briefwahl das Wahlrecht auszuüben. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses am 3. April 2022 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen entsprechenden Antragsvordruck. Alternativ ist die Antragstellung nach Erstellung des Wählerverzeichnisses auch online möglich. Sie können die Briefwahl darüber hinaus persönlich in dem Wahlbüro im Rathaus Oer-Erkenschwick (Ratssaal) vornehmen. Dieses nimmt seinen Dienst am Dienstag, 19. April 2022, auf. Sollten Sie hierauf nicht warten können, so besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen vorher formlos unter Angabe des Geburtsdatums und Ihrer Meldeadresse zu stellen.
Warum fehlt dem Stimmzettel die rechte obere Ecke?
Auch die Stadt Oer-Erkenschwick ermöglicht barrierefreie Wahlen. So werden ausschließlich Stimmzettel ausgegeben, bei denen die obere rechte Ecke abgetrennt ist. Dadurch können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimmzettelschablonen unkompliziert nutzen.
Wahlbenachrichtigung & Briefwahl
Die Stadt Oer-Erkenschwick wird hierzu allen Wahlberechtigten ab ca, Mitte April 2022 die Wahlbenachrichtigungen zustellen. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab dem 19. April 2022 geöffnet.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
Montags bis Mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitags 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag, 13.Mai 2022 von 8:30 Uhr – 13:00 Uhr und 14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick wie folgt beantragen:
- persönlich
- schriftlich; die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zusammen mit dem Wahlschein übersendet.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich: - Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Kontakt -
Wahlamt der Stadt Oer-Erkenschwick
Rathaus, Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick
Tel.: 0 23 68 / 691 0
E-Mail: wahlamt@oer-erkenschwick.de
Rathaus, Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick
Tel.: 0 23 68 / 691 0
E-Mail: wahlamt@oer-erkenschwick.de