Melderegisterauskunft
Aus dem Melderegister kann über einzelne oder mehrere bestimmte Personen eine einfache Melderegisterauskunft (Vor- u. Familienname, Titel, aktuelle Anschrift) erteilt werden.
Die Anfragen müssen mindestens folgende Suchbegriffe enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder eine (frühere) Anschrift.
Sollte die Auskunft für eine gewerbliche Nutzung benötigt werden, so ist zwingend der Zweck anzugeben (z. B. Adressabgleich, Aktualisierung von Bestandsdaten, Forderungsmanagement). Die Auskunft darf dann ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.
Falls die Auskunft für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt wird, so muss dies ebenfalls angegeben werden - diese Auskunft ist nur mit Information und Einwilligung der betroffenen Personen möglich.
Die Kosten für eine einfache Meldeauskunft betragen 6,00 Euro via Internet (Link) bzw. 11,00 Euro bei schriftlichen oder mündlichen Auskünften pro Person (Kosten für Archiv- oder Vorort-Ermittlung berechnen sich nach Aufwand). Die Zahlung erfolgt bei schriftlichen Anfragen per Post oder Email vorab, ein Nachweis ist der Anfrage beizufügen.