SEPA-Lastschriftmandat
Die deutschen Lastschrift- und Überweisungsverfahren wurden am 01. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift bei der Stadt Oer-Erkenschwick abgeschaltet. Kontonummer und Bankleitzahl wurden durch IBAN - International Bank Account Number (internationale Bankkontennummer) und BIC - Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl) ersetzt. Diese befinden sich auf Ihren Kontoauszügen und auf neueren Bankkarten.
Mit der einheitlich, europaweit funktionierenden SEPA-Lastschrift können fällige Rechnungsbeträge per Lastschrift bezahlt werden. Dazu benötigt der Zahlungsempfänger (die Stadt Oer-Erkenschwick) von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Sachbearbeiter/-innen der einzelnen Fachbereiche unseres Hauses werden dem Zahlungspflichtigen, falls ein Lastschrifteinzug erfolgen soll, ein SEPA-Lastschriftmandat zum Ausfüllen vorlegen. (siehe Rückseite)
Bitte füllen Sie das umseitige SEPA-Lastschriftmandat auf jeden Fall aus, sollten Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen. Auch wenn Sie schon in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung für Ihre Zahlung erteilt haben. Jedes SEPA-Lastschriftmandat hat eine eindeutige Mandatsreferenz, die bei allen Lastschriften angegeben wird. Die Mandatsreferenznummer wird von der Stadt Oer-Erkenschwick (Lastschrifteinreicher) vergeben.
In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Oer-Erkenschwick wird damit jedes Mandat eindeutig bestimmbar. Sie lautet (DE 78 OER 00000205175). Das SEPA-Lastschriftmandat muss im Original an die Stadtkasse Oer-Erkenschwick (Zahlungsempfänger) gesendet werden.
Des Weiteren besitzen Sie - wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung - ein Recht auf Widerruf. Der Wechsel vom Lastschrifteinzug über die Einzugsermächtigung auf das SEPA-Lastschriftverfahren bei der Stadt Oer-Erkenschwick ist hiermit angezeigt. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Bankberater oder informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Bank.
An dieser Stelle können Sie das Formular „SEPA-Lastschriftmandat“ herunterladen.
Mit der einheitlich, europaweit funktionierenden SEPA-Lastschrift können fällige Rechnungsbeträge per Lastschrift bezahlt werden. Dazu benötigt der Zahlungsempfänger (die Stadt Oer-Erkenschwick) von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Sachbearbeiter/-innen der einzelnen Fachbereiche unseres Hauses werden dem Zahlungspflichtigen, falls ein Lastschrifteinzug erfolgen soll, ein SEPA-Lastschriftmandat zum Ausfüllen vorlegen. (siehe Rückseite)
Bitte füllen Sie das umseitige SEPA-Lastschriftmandat auf jeden Fall aus, sollten Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen. Auch wenn Sie schon in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung für Ihre Zahlung erteilt haben. Jedes SEPA-Lastschriftmandat hat eine eindeutige Mandatsreferenz, die bei allen Lastschriften angegeben wird. Die Mandatsreferenznummer wird von der Stadt Oer-Erkenschwick (Lastschrifteinreicher) vergeben.
In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Oer-Erkenschwick wird damit jedes Mandat eindeutig bestimmbar. Sie lautet (DE 78 OER 00000205175). Das SEPA-Lastschriftmandat muss im Original an die Stadtkasse Oer-Erkenschwick (Zahlungsempfänger) gesendet werden.
Des Weiteren besitzen Sie - wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung - ein Recht auf Widerruf. Der Wechsel vom Lastschrifteinzug über die Einzugsermächtigung auf das SEPA-Lastschriftverfahren bei der Stadt Oer-Erkenschwick ist hiermit angezeigt. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Bankberater oder informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Bank.
An dieser Stelle können Sie das Formular „SEPA-Lastschriftmandat“ herunterladen.