Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Oer-Erkenschwick
Am Donnerstag, 17. November 2022 wurde der Seniorenbeirat der Stadt Oer-Erkenschwick gewählt. Der Seniorenbeirat besteht aus 9 Mitgliedern, weitere Details zum Seniroenbeirat finden sich im Rats- und Bürgerinformationssystem.
Wofür steht der Seniorenbeirat?
Die Mitglieder des Seniorenbeirats setzen sich für alle Frauen und Männer ab 60 ein. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Einwohner gegenüber den politischen Gremien, den Verbänden und der Verwaltung,berät den Rat, seine Ausschüsse und die Verwaltung in allen örtlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Senioren berühren. Weiterhin wirkt der Seniorenbeirat bei der Planung und Durchführung von Seniorenangeboten mit und ist Sprachrohr für die älteren Menschen in der Öffentlichkeit.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Bürger, die am Wahltag das sechzigste Lebensjahr vollendet und seit mindestens dem 42. Tag vor der Wahl (also am 06.10.2022) ihren Hauptwohnsitz in Oer-Erkenschwick haben. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer nach deutschem Recht das Kommunalwahlrecht nicht besitzt.
Wer ist wählbar?
Wählbar sind alle Wahlberechtigten mit Ausnahme der Personen, die am Wahltag dem Rat der Stadt Oer-Erkenschwick angehören bzw. als Beschäftigte oder Beamte im Dienst der Stadt Oer-Erkenschwick stehen. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Als Wahlbewerber kann jeder Wahlberechtigte benannt werden, sofern er seine Zustimmung schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.