Ukraine-Hilfe Oer-Erkenschwick: Fragen und Antworten

Hier finden Menschen, die aus der Ukraine zu uns nach Oer-Erkenschwick geflüchtet sind, und alle Oer-Erkenschwicker*innen, die helfen wollen, Antworten auf derzeit häufig gestellte Fragen.

Fragen, die über diese Seite nicht beantwortet werden, können Sie direkt an die städtischen Koordinierungsstelle Ukraine-Hilfe per Telefon (0 23 68 / 691 - 349) oder per eMail an ukrainehilfe@oer-erkenschwick.de adressieren.

ukraine_hilfe

Informationen für Ukrainer*innen

Ist eine visumsfreie Einreise und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
möglich? Wie stelle ich einen Asylantrag?

Die visumsfreie Einreise in die EU ist für Staatsangehörige der Ukraine mit einem biometrischen Pass möglich. Sie dürfen visumsfrei drei Monate in Deutschland bleiben. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage, die sich an den Kurzaufenthalt anschließt, ist möglich.
 
Die Einreise ist auch für Personen mit einem nicht biometrischen Ausweispapier möglich; hier muss ein Aufenthaltstitel nachträglich eingeholt werden. 
Für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist es erforderlich, dass sich Menschen aus der Ukraine, welche sich in Oer-Erkenschwick aufhalten, zunächst im Bürgerbüro melderechtlich erfassen lassen. Von dort wird dann die weitere Bearbeitung durch die Ausländerbehörde veranlasst. Insbesondere Personen ohne einen biometrischen Ausweis sollten dies zeitnah vornehmen.
Auch wenn eine Aufnahme nach § 24 AufenthG erfolgt, steht es den Betroffenen frei, einen Asylantrag zu stellen. Das Bundesministerium des Innern rät allerdings von einer solchen Antragstellung ausdrücklich ab.

Auch das Bundesinnenministerium hat ein FAQ zur Einreise zusammengestellt.

Ebenso hilfreiche Informationen gibt es im FAQ zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland auf der Seite der Bundes-Integrationsbeauftragten.

Informationen für Helfer*innen aus Oer-Erkenschwick

Kann ich Kleidung und Spielzeug für ukrainische Geflüchtete in Oer-Erkenschwick spenden?
Bitte sehen Sie von Sachspenden jeglicher Art ab! Neuwertige Kleidung, Geschirr, Betten, Spielzeug und vieles mehr sind angesichts großer Lagerbestände zur Notfallhilfe sowohl bei den lokalen Hilfsorganisationen wie auch beim Sozialamt in ausreichender Zahl vorhanden. Wenn Sie aber grundsätzlich Ihre Kleidung spenden wollen, können Sie das Angebot der Deutschen Kleiderstiftung nutzen.

Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und nach Oer-Erkenschwick bringen?
Die Stadt Oer-Erkenschwick rät aktuell davon ab. Der Aufenthalt an der Grenze zur Ukraine ist angesichts der unklaren Sicherheitslage riskant. Es ist davon auszugehen, dass es kurzfristig ein bundesweit koordiniertes Vorgehen zum Transport ukrainischer Flüchtlinge nach Deutschland geben wird.

Kann ich wenigstens Geld spenden?
Ja, zum Beispiel:

Das „Bündnis Entwicklung Hilft“ und die „Aktion Deutschland Hilft“ rufen mit folgendem Konto gemeinsam zu Spenden auf:

BEH und ADH
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: Nothilfe Ukraine
www.spendenkonto-nothilfe.de

Bei wem kann ich mich melden, wenn ich Wohnraum anbieten möchte?
Wer Wohnraum anbieten möchte, kann sich bei der städtischen Koordinierungsstelle Ukraine-Hilfe melden. Dort wird das Angebot in eine Liste eingetragen und bei Bedarf würde sich die Stadt dann melden.

Kontakt Koordinierungsstelle::
Telefon 0 23 68 / 691 – 349
eMail: ukrainehilfe@oer-erkenschwick.de

Außerdem kann auch über die nicht-städtische Plattform Elinor („Gastfreundschaft Ukraine“) Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

Muss ich etwas beachten, wenn ich Menschen bei mir mitwohnen lasse?
Nein. Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie die Zustimmung des Vermieters einholen.

Wo muss ich melden, dass ich Personen aufgenommen habe?
Aktuell besteht für Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, keine Meldepflicht. Es wird dennoch empfohlen, den Aufenthalt im Bürgerbüro der Stadt Oer-Erkenschwick anzuzeigen.