Services A - Z

Leistungen Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuern (A und B), Abfallbeseitigungsgebühren, Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren), Straßenreinigungs-/Winterdienstgebühren.

Die genannten einzelnen Abgabearten, insbesondere die aktuellen Gebührensätze können Sie über die Startseite dieser Homepage in dem Wegweiser Rathaus, der Rubrik Ortsrecht, in der jeweiligen Ortssatzung einsehen.  

Die Grundbesitzabgaben werden jährlich entsprechend den Vorschriften des Grundsteuergesetzes bzw. den jeweiligen Gebühren-/Tarifsatzungen erhoben. Sie sind quartalsweise am 15.02./15.05./15.08./15.11. fällig. Auf Wunsch ist auch eine Fälligkeit zum 01.07. in einer Summe möglich.

Über die jährlich zu zahlenden Grundbesitzabgaben erhält der Grundstückeigentümer i.d.R. Ende Januar / Anfang Februar einen aktuellen Veranlagungsbescheid. Mitgeteilte Veränderungen im laufenden Jahr (z.B. An- und Abmeldung von Abfallbehältern) werden durch einen Änderungsbescheid berücksichtigt.

 

Sprechzeiten telefonisch:

Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung.

 

 

Ansprechpartner/in
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Uhr-Symbol
Fachbereich

Jetzt geschlossen

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Ansprechpartner/in