Grundbesitzabgaben in Services A - Z | Stadt Oer-Erkenschwick

Services A - Z

Leistungen Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuern (A und B), Abfallbeseitigungsgebühren, Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren), Straßenreinigungs-/Winterdienstgebühren.

Die genannten einzelnen Abgabearten, insbesondere die aktuellen Gebührensätze können Sie über die Startseite dieser Homepage in dem Wegweiser Rathaus, der Rubrik Ortsrecht, in der jeweiligen Ortssatzung einsehen.  

Die Grundbesitzabgaben werden jährlich entsprechend den Vorschriften des Grundsteuergesetzes bzw. den jeweiligen Gebühren-/Tarifsatzungen erhoben. Sie sind quartalsweise am 15.02./15.05./15.08./15.11. fällig. Auf Wunsch ist auch eine Fälligkeit zum 01.07. in einer Summe möglich.

Über die jährlich zu zahlenden Grundbesitzabgaben erhält der Grundstückeigentümer i.d.R. Ende Januar / Anfang Februar einen aktuellen Veranlagungsbescheid. Mitgeteilte Veränderungen im laufenden Jahr (z.B. An- und Abmeldung von Abfallbehältern) werden durch einen Änderungsbescheid berücksichtigt.

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