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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Fachbereich Rentenversicherung

Und insbesondere für die gesetzliche Rente gilt: Vor der Rente – Formulare, Formulare!

Denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht automatisch mit Erreichen der Altersgrenze, wie viele annehmen. Um die Rentenleistungen zu erhalten, müssen die Berechtigten selbst tätig werden und einen Antrag stellen.

Das Oer-Erkenschwicker Versicherungsamt ist Dienstleister in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu seinen Aufgaben gehören Auskunft, Kontenklärung und die Aufnahme von Anträgen aller Rentenarten, Nachversicherungen und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Anträge werden vom Versicherungsamt an die zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet. Eine Rentenberechung führen wir nicht durch.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Selbstverständlich können Sie sich für Rentenauskünfte und Anträge der gesetzlichen Rentenversicherung auch direkt an die Rentenversicherungsträger wenden. Dort werden zudem Rentenberatungen durchgeführt:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - Telefon: 0 800 / 100 048 080
Deutsche Rentenversicherung Bund - Telefon: 0800 / 100 048 070
Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Telefon: 0800 / 100 048 011

Deutsche Rentenversicherung
Auskunfts- und Beratungstelle Gelsenkirchen
Telefon: 0209-1671300
Munscheidstr. 14

Daneben gibt es ehrenamtlich tätige Versicherungsälteste der Rentenversicherungsträger, welche ebenfalls Rentenanträge aufnehmen.

Einige grundlegende Informationen zur Rente:

Frühester Rentenbeginn ist der Erste des Folgemonats, zu dessen Beginn sämtliche Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt sind.

Der Rentenantrag sollte etwa drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Wird der Antrag auf Altersrente innerhalb von drei Monaten nach diesem Stichtag gestellt, wird die Rente rückwirkend gezahlt. Sollte das Datum der Antragstellung nach diesem Stichtag liegen, so beginnt die Rente mit dem Monat der Antragstellung.

Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Altersrente gibt es nicht mehr.

Vorsprache nur mit Termin:
Für eine persönliche Vorsprache beim Versicherungsamt ist eine vorherige telefonische oder persönliche Terminvereinbarung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die unten aufgeführten Ansprechpersonen im Rathaus I. 

Julia Pankonin
Telefon: 02368-691-275
Fax: 02368-691-298
E-Mail: Rentenversicherung@Oer-Erkenschwick.de

Rathaus – Gebäude 1
Raum 1.005
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick

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Bei weiteren Rückfragen und dringenden Rentenanträgen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.
          
Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Mon.- Don. 07.30  Uhr – 19.30 Uhr
Freitags 07.30 Uhr – 15.30 Uhr
Tel. 0800-10004800

Hier finden Sie die Auflistung der Dokumente, die zwingend bei Antragstellung vorliegen müssen:

Erwerbsminderungsrente
Hinterbliebenenrente
Regelaltersrente

Öffnungszeiten
Montag09:00-12:00 Uhr      
Dienstag09:00-12:00 Uhr      
Mittwoch09:00-12:00 Uhr      
Donnerstag09:00-12:00 Uhr      

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.