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Umsetzung der Vorgaben des EU-Beihilferechtes
Die Stadt Oer-Erkenschwick ergreift zugunsten der Bäderbetriebs GmbH Oer-Erkenschwick, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Stadt, verschiedene EU-Beihilfe relevante Maßnahmen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Zur Erfüllung der durch die EU vorgegebenen Melde- und Informationsverpflichtungen dienen diese Website sowie die angefügten Dokumente:
Rechtsgrundlagen
AGVO EU Beihilfe 2018
AGVO EU Beihilfe 2019