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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Ruhender Straßenverkehr

Der ruhende Straßenverkehr wird im Stadtgebiet durch Personal des Außendienstes überwacht.

Im Falle einer Ordnungswidrigkeit wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgestellt. Über die Höhe des Verwarnungsgeldes, den Grund der Verwarnung u.a. erhalten Sie anhand eines Ihnen zugesandten Anhörungsbogens Auskunft.

Kosten

abhängig vom Einzelfall

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Ordnungswesen
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr      
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-13:00 Uhr