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Leistungen Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von öffentlichen Auftraggebern (Erlaubnis erteilenden Behörden) verlangt und belegen, dass der Inhaber seinen öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist u.a. Bestandteil der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch Aufträge von öffentlichen Stellen werden nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann.
Bei Beantragung wird eine Gebühr erhoben.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Stadtkasse
Öffnungszeiten
| Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
|---|---|---|---|
| Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30-13:00 Uhr |