Image
Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von öffentlichen Auftraggebern (Erlaubnis erteilenden Behörden) verlangt und belegen, dass der Inhaber seinen öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist u.a. Bestandteil der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch Aufträge von öffentlichen Stellen werden nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann.

Bei Beantragung wird eine Gebühr erhoben.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Stadtkasse
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-13:00 Uhr