Leistungen Beistandschaften
Feststellung der Vaterschaft
Wenn der Vater nicht anerkannt ist, kann der Beistand:
- die Vaterschaftsanerkennung organisieren
- ggf. eine Vaterschaftsklage beim Gericht einleiten
Geltendmachung von Kindesunterhalt
- Berechnung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle
- Aufforderung des unterhaltspflichtigen Elternteils zur Zahlung
- Einholen von Einkommensnachweisen
- Berechnung des korrekten Unterhaltsbetrags
Unterhalt rechtlich sichern
- Erstellung einer Unterhaltsurkunde beim Jugendamt (vollstreckbarer Titel)
- Wenn nötig: gerichtliche Durchsetzung des Unterhalts
Durchsetzung von Unterhalt
Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt:
- Mahnung
- gerichtliche Schritte
- ggf. Zwangsvollstreckung
Was ein Beistand nicht macht
Der Beistand entscheidet nicht über:
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Diese Themen laufen über das Familiengericht oder andere Stellen.
Für wen der Beistand arbeitet
Wichtig:
- Der Beistand vertritt nur das Kind.
- Antrag stellen kann nur der alleinerziehende Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Ende der Beistandschaft
Die Beistandschaft endet z. B.:
- auf Antrag des betreuenden Elternteils
- automatisch mit Volljährigkeit des Kindes
Kurz gesagt: Der Beistand sorgt dafür, dass die Vaterschaft geklärt wird und das Kind seinen Unterhalt bekommt.
- Jugendamt
| Montag | 08:30-09:30 Uhr | ||
|---|---|---|---|
| Dienstag | 08:30-09:30 Uhr | ||
| Donnerstag | 15:00-16:00 Uhr |
Außerhalb der offenen Sprechstunden finden die Beratungsgespräche nach Terminvergabe statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. In dringenden Notfällen (z.B. Meldungen für Kindeswohlgefährdungen) sind Mitarbeiter*innen der Sozialpädagogischen Dienste persönlich oder unter der Rufnummer 0151-65495767 erreichbar.