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Leistungen Beistandschaften
Für Kinder oder Jugendliche sind Pflegschaften einzurichten, wenn die Eltern zur Ausübung der elterlichen Sorge nicht mehr in der Lage sind oder ausfallen (Krankheit, dauernde Abwesenheit, Tod).
Pflegschaften regeln nur Teilbereiche der elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmung, Rentenantragstellung).
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Jugendamt
Öffnungszeiten
| Montag | 08:30-09:30 Uhr | ||
|---|---|---|---|
| Dienstag | 08:30-09:30 Uhr | ||
| Donnerstag | 15:00-16:00 Uhr |
Außerhalb der offenen Sprechstunden finden die Beratungsgespräche nach Terminvergabe statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. In dringenden Notfällen (z.B. Meldungen für Kindeswohlgefährdungen) sind Mitarbeiter*innen der Sozialpädagogischen Dienste persönlich oder unter der Rufnummer 0151-65495767 erreichbar.