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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Beistandschaften

Feststellung der Vaterschaft

Wenn der Vater nicht anerkannt ist, kann der Beistand:
- die Vaterschaftsanerkennung organisieren
- ggf. eine Vaterschaftsklage beim Gericht einleiten

Geltendmachung von Kindesunterhalt

- Berechnung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle
- Aufforderung des unterhaltspflichtigen Elternteils zur Zahlung
- Einholen von Einkommensnachweisen
- Berechnung des korrekten Unterhaltsbetrags


Unterhalt rechtlich sichern

- Erstellung einer Unterhaltsurkunde beim Jugendamt (vollstreckbarer Titel)
- Wenn nötig: gerichtliche Durchsetzung des Unterhalts


Durchsetzung von Unterhalt

Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt: 
- Mahnung
- gerichtliche Schritte
- ggf. Zwangsvollstreckung

Was ein Beistand nicht macht

Der Beistand entscheidet nicht über:

- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Diese Themen laufen über das Familiengericht oder andere Stellen.

Für wen der Beistand arbeitet

Wichtig:

- Der Beistand vertritt nur das Kind.
- Antrag stellen kann nur der alleinerziehende Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Ende der Beistandschaft

Die Beistandschaft endet z. B.:

- auf Antrag des betreuenden Elternteils
- automatisch mit Volljährigkeit des Kindes
 

Kurz gesagt: Der Beistand sorgt dafür, dass die Vaterschaft geklärt wird und das Kind seinen Unterhalt bekommt.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Jugendamt
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-09:30 Uhr      
    Dienstag08:30-09:30 Uhr      
    Donnerstag  15:00-16:00 Uhr    

    Außerhalb der offenen Sprechstunden finden die Beratungsgespräche nach Terminvergabe statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. In dringenden Notfällen (z.B. Meldungen für Kindeswohlgefährdungen) sind Mitarbeiter*innen der Sozialpädagogischen Dienste persönlich oder unter der Rufnummer 0151-65495767 erreichbar.