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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und sonstigen Kreditgebern benötigt. Es wird bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen des Baugrundstückes errichtet wurde oder dass ein Überbau vorliegt. Hierfür ist ggf. eine Ortsbesichtigung oder eine Gebäudeeinmessung erforderlich.
Kosten

Kosten gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NW

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Formloser schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) bzw. mit Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)

Sie benötigen folgende Formulare

formlos

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung