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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Wohnungsbauförderung

Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Oer-Erkenschwick wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag (siehe unten) nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Anträge können auch postalisch sowie über den Briefkasten des Rathauses eingereicht werden.

Ansprechpartner/in
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Wohnungswesen
  • Öffnungszeiten
    Dienstag  14:00-16:00 Uhr   Nach telefonischer Absprache 
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr   Nach telefonischer Absprache