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Leistungen Wohnungsbauförderung
Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Oer-Erkenschwick wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag (siehe unten) nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Anträge können auch postalisch sowie über den Briefkasten des Rathauses eingereicht werden.
Ansprechpartner/in
- Frau M. Bauer
Telefon
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Wohnungswesen
Öffnungszeiten
| Dienstag | 14:00-16:00 Uhr | Nach telefonischer Absprache | |
|---|---|---|---|
| Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | Nach telefonischer Absprache |