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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Wohngeld

Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld des Sozialamtes (SGB XII-Leistungen) oder Bürgergeld des Jobcenters (SGB II- Leistungen) erhalten, tragbar gestaltet werden.

Das Wohngeld als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung ist ein sehr zielgerichtetes Instrument zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen bei hohen Wohnkosten.

Das Wohngeld wird für jede Bürgerin und jeden Bürger, der anspruchsberechtigt ist und einen Antrag stellt, individuell berechnet. In die Berechnung fließen die Haushaltsgröße, die zu berücksichtigende Miete und bei selbstgenutztem Wohneigentum die Belastung sowie das Gesamteinkommen des Haushalts mit ein (vgl. § 4 des Wohngeldgesetzes). Um das zu berücksichtigende Gesamteinkommen zu berechnen, werden vom Brutto-Einkommen verschiedene Abzüge vorgenommen, die sich teilweise am Steuerrecht orientieren und teilweise pauschal erfolgen.

Nähere Informationen zum Thema Wohngeld entnehmen Sie bitte unter:

https://www.mhkbd.nrw/leichte-sprache

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). 

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind. Miete im Sinne des Wohngeldgesetzes ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums (einschließlich Betriebskosten wie Kosten des Wasserverbrauchs, der Abwasser- und Müllbeseitigung und der Treppenbeleuchtung), allerdings ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser, die Kosten der Haushaltsenergie, die Vergütungen für Garagen/Carports/Stellplätze und Vergütungen für Leistungen, die über die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum hinausgehen, insbesondere für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste.

Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und möchten beispielsweise aufgrund einer Mieterhöhung einen neuen Antrag stellen, dann nutzen Sie bitte das Formular Wohngeld - Erhöhungsantrag. Im umgekehrten Falle ist das Formular Wohngeld - Veränderungsmitteilung zu nutzen. 

Die Wohngeldrechner des Landes NRW oder des Bundesministeriums für Wohnen bieten Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben können. Praktisch: Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen.  

Sie können Wohngeld auch mithilfe von Antragsvordrucken beantragen, die am PC ausgefüllt und dann an die Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde gesandt werden, in der die Wohnung liegt.

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

Einige Antragsformulare finden Sie nachfolgend zum Download. Hinweis: Zum Ausdruck des ausgefüllten PDF-Formulars deaktivieren Sie bitte einen eventuell installierten Pop-up-Blocker.

Antrag auf Mietzuschuss:

https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/mietzuschuss-nach-dem-wohngeldgesetz-bund-bf-v2.3.pdf

Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als vier weiteren Haushaltsmitgliedern:

https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2024-anlage-weitere-hh.pdf

Hinweis:
Eine rechtsverbindliche Entscheidung zu einem Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde treffen.  Dort können Sie sich auch gerne individuell beraten lassen.

Mail an: Wohngeld@oer-Erkenschwick.de

Frau Kelm (A - F)          02368 - 691 350                              
Frau Lenger (G - K)      02368 - 691 325 
Herr Sewald (L - R)      02368 - 691 282
Frau Lucas (S - Z)        02368 - 691 317

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag & Dienstag:       08:30 bis 10:30 Uhr 
Donnerstag:                   14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch & Freitag:       keine telefonischen Servicezeiten

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Wohngeldstelle
  • Öffnungszeiten

    NEUE telefonische Erreichbarkeiten zur Terminvergabe: Montag und Dienstag: 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr. Mittwoch und Freitag: Anrufbeantworter. Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Zu den restlichen Servicezeiten nutzen Sie bitte den zugeschalteten Anrufbeantworter.