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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Wohngeld

Die Wohngeldstelle ist zuständig für die Gewährung von Wohngeld in Form von Mietzuschuss (bei einem Mietverhältnis) oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum). Zimmer 2.008 und Zimmer 2.009, Tel. 691-282 (Herr Sewald) sowie 691-350 (Frau Kelm) und 691-317 (Frau Lucas).

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums erhalten.

Sie können diesen Anspruch auch online berechnen lassen und im Bedarfsfall den Antrag auch online stellen unter:

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

 

Online-Formulare Erstantrag Mietzuschuss und Erstantrag Lastenzuschuss folgen in Kürze.

 

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Wohngeldstelle
  • Öffnungszeiten

    NEUE telefonische Erreichbarkeiten zur Terminvergabe: Montag und Dienstag: 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr. Mittwoch und Freitag: Anrufbeantworter. Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Zu den restlichen Servicezeiten nutzen Sie bitte den zugeschalteten Anrufbeantworter.