Leistungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auf Antrag erhält jede Person (natürliche oder juristische Person) Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter beim Ordnungsamt – Bereich Gewerbeangelegenheiten - zu stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Oer-Erkenschwick ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Oer-Erkenschwick gemeldet ist.
Es empfiehlt sich, sich vorab telefonisch über die Antragsstellung zu erkundigen. In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist.
Kosten:
- 13,00 EUR
Die Zahlungen von Gebühren im Gewerbebereich sind bar und mit EC-Karte möglich.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
Bearbeitungsdauer:
Bei persönlicher Vorsprache erfolgt die Bearbeitung am selben Tag.
Bei einer schriftlichen Beantragung, wird diese i.d.R. innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet.
Für eine persönliche Beantragung ist vorab telefonisch oder per Mail ein Termin zu vereinbaren. Gerne können Sie Ihren vollständigen Antrag aber auch per E-Mail an ordnungswesen@oer-erkenschwick.de senden. In diesem Fall ist keine persönliche Vorsprache notwendig.
Ansprechpersonen:
Frau Rüschenbaum
Telefon 02368-691 374
Nachricht senden an Frau Rüschenbaum ordnungswesen@oer-erkenschwick.de
Rathaus, Raum 1.010
- Ordnungswesen
| Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
|---|---|---|---|
| Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
| Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30-13:00 Uhr |