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Leistungen Lebensbescheinigung
Zum Nachweis, wo und ggf. seit wann eine Person gemeldet ist und ob sie noch lebt, wird eine Lebensbescheinigung ausgestellt (z. B. für Rentenzwecke).
Eine Lebensbescheinigung kann aber nur persönlich beantragt werden.
Kosten
- Gebührenfrei mit entsprechendem Nachweis
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Schreiben für Rentenzwecke (wird meist direkt von der Rentenkasse zur Verfügung gestellt)
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro
Öffnungszeiten
| Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
|---|---|---|---|
| Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
| Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30-12:00 Uhr |