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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Grenzregelung

Die Grenzregelung ist eine der Umlegung verwandte bodenordnende Maßnahme zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Bebauung einschließlich Erschließung oder Beseitigung baurechtswidriger Zustände.

Grenzregelungen unterscheiden sich von Umlegungen vor allem darin, dass die Grenzregelungen oft nur für wenige, manchmal nur für benachbarte Grundstücke durchgeführt werden.

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung