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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Mahnung & Vollstreckung

Mahnung
Die Stadt Oer-Erkenschwick ist gesetzlich verpflichtet, die ihr zustehenden Geldbeträge zeitnah und vollständig einzuziehen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wird die pünktliche Begleichung der offenen Forderungen durch ein automatisiertes Mahnverfahren überwacht.

 

Vollstreckung
Sofern Sie Ihre offenen Forderungen nicht rechtzeitig begleichen und auch auf eine vorige Mahnung nicht reagieren, wird ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Ab diesem Zeitpunkt ist für Sie die Vollstreckungsstelle der Stadt Oer-Erkenschwick alleiniger Ansprechpartner.

Aufgabe der Zentralen Vollstreckung ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW).

Darüber hinaus werden Einziehungsmaßnahmen im Wege der Amtshilfe für andere Kommunen und Gläubiger im Rahmen des VwVG NRW durchgeführt.

Es können Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen (z.B. durch Konto-, Lohn- oder Sachpfändungen, insbesondere von Kraftfahrzeugen, Schmuck, Aktien oder Luxusgegenständen) und in das unbewegliche Vermögen (z.B. durch Sicherungshypotheken oder Zwangsversteigerungen) veranlasst werden.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung von Insolvenzfällen.

Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind, zögern Sie nicht und nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Sie ersparen sich dadurch Unannehmlichkeiten und weitere erhebliche Kosten.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Stadtkasse
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-13:00 Uhr