Leistungen Bildung- und Teilhabe (BuT)
Informationen zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger von SGB II und XII Leistungen, sowie Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach AsylBLG.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) berücksichtigt die Stadt Oer-Erkenschwick mit dem Kreis Recklinghausen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Das Bildungspaket umfasst sowohl Leistungen für eintägige Ausflüge als auch für mehrtägige Fahrten an Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Hinzu kommt die Kostenübernahme für außerschulische Lernförderung sowie für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern die jeweils gültigen Beträge zum 1. August und zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt. Außerdem bietet das Bildungspaket Zuschüsse für soziale und kulturelle Teilhabe. Hierzu zählen beispielsweise Beiträge für Sport-, Spiel - oder kulturelle Vereine, Unterricht in künstlerischen Fächern, Aktivitäten der kulturellen Bildung wie Museumsbesuche oder Teilnahme an Ferienfreizeiten oder sonstige Aktivitäten in der Gemeinschaft.
Ebenso können die Kosten für Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule / Bildungsprofil einer Schule werden übernommen.
Hierzu ist eine zusätzliche Prüfung durch das Schulamt der Stadt Oer-Erkenschwick (bei innerstädtischen Schulen) oder durch den Kreis Recklinghausen (bei außerhalb liegenden Schulen und Berufskollegs) erforderlich.
Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?
Vorausgesetzt wird der Bezug einer der oben genannten Sozialleistungen (SGB II- und XII- Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach AsylBLG.).
Was benötige ich, was muss ich mitbringen oder einreichen?
den jeweiligen aktuellen Leistungsbescheid der Sozialleistung
den Nachweis über die Teilnahme an der beantragten Maßnahme
aktuellen Aufenthaltstitel (bei Bezug von Leistungen nach AsyBLG)
Bei Antragstellung über E-Mail bitten wir diese an but-sozialamt@oer-erkenschwick.de zu versenden.
Sachbearbeiter/in: Herr Celik
Telefon: 02368 – 691-306
Telefax: 02368 – 691-287
Buchstabenbereich: A–M
Sachbearbeiter/in: Frau Wilmes
Telefon: 02368 – 691-351
Telefax: 02368 – 691-287
Buchstabenbereich: N–Z
E-Mail: but-sozialamt@oer-erkenschwick.de
Telefonisch während unserer Servicezeiten:
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🚨 In dringenden, unaufschiebbaren Notfällen:
Bitte rufen Sie unsere Notfallnummer an:
Sozialamt: 0162/3491408
Bezieher*innen von SGB II - Leistungen (Bürgergeld) beantragen BuT-Leistungen bitte bei Ihrem Jobcenter.
- BuT Anlage Lernförderung (Durch Lernförderer auszufüllen)
- BuT Antrag auf Lernförderung / Nachhilfe (Durch Schule auszufüllen)
- BUT Antrag Stadt OE (Hauptantrag)
- BuT Bestätigung Anbieter soziale und kulturelle Teilhabe (Durch Verein auszufüllen)
- BuT Bestätigung Ausflug / Fahrt (Durch Schule / KiTa auszufüllen)
- Bereich Soziales
Zur Vermeidung von Wartezeiten holen Sie sich bitte in der Zeit von 08:30 bis 09:30 Uhr telefonisch einen Termin.