Leistungen Haushaltsplan
Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen sowie dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss (§ 1 KomHVO NRW). Beizufügen sind u.a. der Vorbericht, der Stellenplan und die Bilanz des Vorvorjahres.
Haushaltspläne 2023 / 2024 / 2025
Die Haushaltspläne können Sie nachstehend auf dieser Seite herunterladen.
Haushaltsplan 2026
Die Haushaltssatzung 2026 wurde am 05.02.2026 vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick verabschiedet. Mit Verfügung vom 19.02.2026 nahm der Kreis Recklinghausen als zuständige Genehmigungsbehörde den Haushalt 2026 zur Kenntnis und genehmigte den Haushalt 2026 nebst Haushaltssicherungskonzept. Die Haushaltssatzung wurde sodann im Amtsblatt Nr. 08 der Stadt Oer-Erkenschwick vom 24.02.2026 bekannt gemacht und tritt damit am 24.02.2026 in Kraft.
- Finanzen
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