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Die Oer-Erkenschwicker Stadtflagge

Leistungen Bürgschaften

Die Gemeinde darf nach §86 GO NW Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Bei der Übernahme besteht Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Die Übernahme zugunsten privater Unternehmen, an denen die Gemeinde nicht beteiligt ist, gehört grundsätzlich nicht zum Aufgabenkreis der Gemeinden.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Stadtkasse
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-13:00 Uhr