Leistungen Reisegewerbe
Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis ein Reisegewerbe ausübt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Erfahrungsgemäß ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung mit der Gewerbemeldestelle Kontakt aufzunehmen.
Die Praxis hat gezeigt, dass eine ausführliche Beratung oft nötig und sinnvoll ist. In einem persönlichen Gespräch werden bereits viele Fragen geklärt, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten.
Rechtsgrundlagen:
- § 55 Gewerbeordnung (GewO)
Kosten:
- befristete Reisegewerbekarte (1 Jahr): 100,00 €
- unbefristete Reisegewerbekarte: 500,00 €
Die Zahlungen von Gebühren im Gewerbebereich sind bar und mit EC-Karte möglich.
Notwendige Unterlagen:
- Führungszeugnis für Behörden - Belegart "0"-
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Belegart "9"-
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ( www.vollstreckungsportal.de )
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Stadtkasse Wohnort
- Bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Passbild
- vollständig ausgefüllter Antrag
Das Antragsformular wird vom Bereich Gewerbeangelegenheit ausgehändigt.
Ansprechpersonen:
Frau Rüschenbaum
Telefon 02368-691 374
Nachricht senden an Frau Rüschenbaum ordnungswesen@oer-erkenschwick.de
Rathaus, Raum 1.010
- Serviceversprechen Gewerbe
| Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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