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Leistungen Gaststättenerlaubnis

Gaststättenerlaubnis beantragen

Wenn Sie in Ihrer Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz (GastG) keine Erlaubnis, sondern lediglich eine Gewerbeanmeldung.

Sofern Sie jedoch eine Gaststätte oder ähnliches betreiben möchten, wo alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, benötigen Sie nach § 2 Absatz 1 GastG eine Gaststättenerlaubnis. Die Erlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann erteilt werden, wenn Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Eignung des Objektes nachgewiesen sind.

 

Notwendige Unterlagen:

Bei natürlichen Personen und auch für jeden Geschäftsführer/Vorstandsmitglied einer juristischen Person sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Belegart „9“
  • Führungszeugnis für Behörden – Belegart „0“
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen → Finanzamt (Wohnortgemeinde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen → Stadtkasse (Wohnortgemeinde)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis → www.vollstreckungsportal.de
  • Kopie des Personalausweises / Passes für Deutsche und EUStaatler
  • Kopie des Aufenthaltstitels für NichtEU-Staatler
  • Bauzeichnungen (Grundrisszeichnungen) der Betriebsräume (Maßstab 1:100)
  • Ggf. Nutzungsänderung → Bauordnungsamt (vorab unbedingt beim Bauordnungsamt erkundigen, ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist!)
  • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages bzw. Eigentumsnachweis
  • Bescheinigung der Industrie und Handelskammer über die Unterrichtung der notwendigen gaststättenrechtlichen Kenntnisse oder Nachweis über die Berufsausbildung im Lebensmittel- oder Gaststättengewerbe
  • Teilnahmebescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder amtl. Gesundheitszeugnis (nur bei Verabreichung von zubereiteten Speisen)
  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag

Zusätzlich werden folgende Unterlagen für eine juristische Person (z.B. GmbH oder UG) benötigt:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9“
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen → Finanzamt (BetriebsortHauptniederlassung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen → Stadtkasse (Betriebsort Hauptniederlassung)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis → www.vollstreckungsportal.de
  • Handels, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug bzw. Gründungsurkunde (bei Unternehmen in Gründung)

 

Bearbeitungsdauer:

Bevor die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen alle Unterlagen vollständig bei der zuständigen Behörde vorliegen. Die Beschaffung der Unterlagen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn alle Unterlagen vollständig bei der Behörde vorliegen und keine Einträge vorhanden sind, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen.

 

Ansprechpersonen:

Frau Rüschenbaum

Telefon 02368-691 374

Nachricht senden an Frau Rüschenbaum (ordnungswesen@oer-erkenschwick.de)

Rathaus, Raum 1.010

Es empfiehlt sich vorab telefonisch zu erkundigen und/oder einen Termin zu vereinbaren.

 

Kosten

Der Gebührenrahmen beträgt 100,- bis 3.500,- Euro. Die Gebühr wird anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes im Einzelfall festgelegt.

Zuzüglich zu den Gebühren fallen noch Kosten für die Gewerbeanmeldung an.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
  • Serviceversprechen Gewerbe
  • Öffnungszeiten
    Montag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Dienstag08:30-12:00 Uhr   14:00-16:00 Uhr    
    Mittwoch08:30-12:00 Uhr      
    Donnerstag08:30-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
    Freitag08:30-13:00 Uhr