Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.oer-erkenschwick.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW in Verbindung mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Hinweis: Die nachfolgend genannten Kriterien beziehen sich auf die WCAG 2.1 in Verbindung mit der BITV NRW (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW) . Die in Klammern angegebenen Nummern entsprechen der deutschen Nummerierung nach Anlage 1 der BITV 2.0.
Unzureichender Kontrast von Textdekorationen (z.B. Unterstreichungen bei Links)
Einige unterstrichene Texte auf dieser Website - insbesondere verlinkte Textpassagen bzw. Links - weisen bei bestimmten Hover- oder Fokus-Zuständen nicht ausreichende Kontraste zwischen der Unterstreichungslinie und dem Hintergrund auf. Dies stellt eine Abweichung vom geforderten Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 bei normalem Text bzw. 3:1 bei großem oder fettem Text dar. Dadurch ist die visuelle Kennzeichnung von Links für viele Nutzer:innen nicht deutlich genug erkennbar, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder Farbkontrastwahrnehmung.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.1 Verwendung von Farbe (BITV 2.0: 9.1.4.1.a)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) (BITV 2.0: 9.1.4.3.a)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck im Kontext (BITV 2.0: 9.2.4.4.a)
Unzureichende Tastaturbedienbarkeit und Fokusreihenfolge
Auf der Website werden Komponenten wie z.B. das Hauptmenü, Bilder-Overlays, Accordions, Teaser sowie Bild- und Nachrichtenslider eingesetzt, die nicht vollständig barrierefrei sind. Einige Inhalte dieser Komponenten sind für Nutzende, die ausschließlich die Tastatur verwenden, nicht direkt erreichbar. Bestimmte Links innerhalb der Komponenten werden nicht in der natürlichen Tab-Reihenfolge angezeigt, sodass sie ohne Maus nicht fokussiert werden können. Bei der Bedienung per Tastatur können auch Inhalte fokussierbar sein, die visuell nicht angezeigt werden (z.B. ausgeblendete Slider-Elemente). Dies erschwert die Orientierung und kann die Bedienung unterbrechen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienung (BITV 2.0: 9.2.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge (BITV 2.0: 9.2.4.3)
Unzureichende Alternativtexte bei Bildern
Auf einzelnen Seiten der Website werden Bilder verwendet, deren Alternativtexte nicht ausreichend beschreibend oder gar nicht vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere dekorative oder redaktionelle Bilder, bei denen der Alternativtext keine sinnvolle Beschreibung des Bildinhalts bietet oder fehlt. Dadurch sind diese Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern oder anderen assistiven Technologien nur eingeschränkt zugänglich.
Die Identifikation und Nachbesserung aller betroffenen Bilder ist ein fortlaufender Prozess. Es wird angestrebt, alle nicht-konformen Alternativtexte sukzessive zu überarbeiten und an die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 anzupassen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (BITV 2.0: 9.1.1.1)
Fehlerhafte Überschriftenhierarchie
Auf einigen Seiten der Website ist die semantische Struktur der Überschriften (z.B. H1, H2, H3 …) unter Umständen nicht konsequent umgesetzt. So kann es vorkommen, dass Überschriftenebenen ausgelassen oder in unlogischer Reihenfolge verwendet werden. Dies kann insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern die Orientierung auf der Seite erschweren oder zu einer fehlerhaften Inhaltsinterpretation führen.
Wir streben an, alle Überschriften gemäß ihrer inhaltlichen Bedeutung korrekt zu verschachteln, um die barrierefreie Nutzung sicherzustellen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen (BITV 2.0: 9.1.3.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (BITV 2.0: 9.2.4.6)
Eingebettete Inhalte über iFrames
Auf einzelnen Seiten der Website werden Inhalte über iFrames eingebunden (z.B. Kartenmaterial, Videos oder interaktive Formulare von Drittanbietern). Diese Inhalte sind zum Teil nicht vollständig barrierefrei, da sie entweder keine ausreichende semantische Auszeichnung enthalten, für assistive Technologien nicht zugänglich sind oder nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind.
Je nach Quelle der eingebetteten Inhalte liegt die Barrierefreiheit außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Dies betrifft insbesondere Inhalte von Drittanbietern, für die keine Gewähr für eine BITV-konforme Gestaltung übernommen werden kann.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (BITV 2.0: 9.1.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienung (BITV 2.0: 9.2.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert (BITV 2.0: 9.4.1.2)
Eingeschränkt barrierefreie PDF-Dokumente
Auf unserer Website sind derzeit noch einige PDF-Dokumente veröffentlicht, die nicht vollständig barrierefrei sind. Die Barrierefreiheit dieser Dokumente kann derzeit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hergestellt werden. Daher berufen wir uns auf die Ausnahmeregelung nach §4 Absatz 4 BITV NRW in Verbindung mit §10 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW).
Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, neue Inhalte barrierefrei bereitzustellen und bestehende Dokumente nach Möglichkeit zu ersetzen oder in barrierefreier Form nachzureichen. Sollten Sie ein bestimmtes nicht barrierefreies Dokument benötigen, kontaktieren Sie uns bitte - wir stellen Ihnen die Inhalte, soweit möglich, in einer barrierefreien Alternative zur Verfügung.
Bezüglich barrierefreier Alternativen zu nicht barrierefreien Dokumenten wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Stadt Oer-Erkenschwick:
E-Mail: Pressestelle@Oer-Erkenschwick.de
Telefon: 0 23 68 / 691 - 250
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (BITV 2.0: 9.1.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen (BITV 2.0: 9.1.3.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.2 Bedeutung der Reihenfolge (BITV 2.0: 9.1.3.2)
Eingebettete YouTube-Videos
Einige auf der Website eingebundene Videos sind nicht vollständig barrierefrei:
- Für einige Videos stehen keine Untertitel oder Audiodeskriptionen zur Verfügung.
- Die YouTube-Player-Oberfläche ist nicht in allen Punkten barrierefrei bedienbar und entspricht nicht vollständig den Anforderungen der BITV NRW.
- Inhalte auf der Plattform YouTube können von der Kommune nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden, da sie außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.
Wir arbeiten daran, für neu veröffentlichte Videos barrierefreie Alternativen bereitzustellen (z.B. Untertitel, Transkripte oder textliche Zusammenfassungen). Bei älteren Videos erfolgt eine nachträgliche Anpassung schrittweise und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel für aufgezeichnete Inhalte (BITV2.0: 9.1.2.2)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (BITV 2.0: 9.1.2.3)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) (BITV 2.0: 9.1.2.5)
Selbst gehostete Videos ohne Untertitel, Audiodeskription oder Textalternative
Einige auf der Website eingebundene Videos, die direkt auf dem eigenen Server gehostet werden, sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Für diese Videos fehlen in der Regel Untertitel, Audiodeskriptionen sowie alternative textliche Beschreibungen der Inhalte. Dies erschwert oder verhindert den Zugang für gehörlose, schwerhörige, blinde sowie kognitiv eingeschränkte Nutzer:innen erheblich.
Wir arbeiten daran, künftig alle neu veröffentlichten Videos mit den erforderlichen barrierefreien Alternativen bereitzustellen. Bestehende Videos werden schrittweise ergänzt oder durch barrierefreie Versionen ersetzt, sofern dies technisch und redaktionell möglich ist.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.1 Nur-Audio und Nur-Video (aufgezeichnet) (BITV 2.0: 9.1.2.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel für aufgezeichnete Inhalte (BITV 2.0: 9.1.2.2)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (BITV 2.0: 9.1.2.3)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) (BITV 2.0: 9.1.2.5)
Fehlende Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Einige zentrale Inhalte dieser Website - insbesondere die Erklärung zur Barrierefreiheit selbst, Hinweise zum Feedback- und Durchsetzungsverfahre sowie zentrale Navigations- und Einstiegsinformationen - werden derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereitgestellt. Damit fehlt für gehörlose oder gebärdensprachkompetente Nutzer:innen ein barrierefreier Zugang zu diesen Inhalten in ihrer primären Kommunikationsform.
Wir arbeiten verstärkt daran, diese zentralen Informationen zusätzlich als Video in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet) (BITV 2.0: 9.1.2.6)
- §4 Absatz 2 BITV NRW in Verbindung mit §10 Absatz 2 BGG NRW
Fehlende Inhalte in Leichter Sprache
Einige zentrale Informationen dieser Website liegen derzeit nicht in Leichter Sprache vor. Dadurch sind diese Inhalte für Personen mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Sprachkompetenz nur eingeschränkt zugänglich.
Die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache ist für bestimmte Inhalte gesetzlich vorgeschrieben (§4 Absatz 2 BITV NRW). Wir arbeiten daran, zentrale Informationen schrittweise auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.
Betroffene Kriterien:
- §4 Absatz 2 BITV NRW in Verbindung mit §10 Absatz 2 BGG NRW
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit dieser Website zu verbessern. Neue Inhalte werden grundsätzlich barrierefrei bereitgestellt, bestehende Barrieren werden schrittweise im Rahmen der technischen und personellen Ressourcen behoben.
Unverhältnismäßige Belastung
Für einige Inhalte (z. B. ältere PDF-Dokumente oder eingebundene Drittanbieter-Dienste wie YouTube-Videos oder interaktive Karten) stellt die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von §4 Absatz 4 BITV NRW dar.
Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, neue Inhalte barrierefrei bereitzustellen und bestehende Inhalte schrittweise anzupassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 18.08.2025
und zuletzt überprüft am: 18.08.2025.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung mittels manueller Tests auf Basis der Prüfschritte des BITV-Testverfahrens. Grundlage waren die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA gemäß Anhang 1 der BITV 2.0, unter Zuhilfenahme von unterstützenden Prüfwerkzeugen (z.B. ANDI, axe DevTools, WAVE).
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit dieser Website?
Bitte kontaktieren Sie uns:
Pressestelle Stadt Oer-Erkenschwick
E-Mail: Pressestelle@Oer-Erkenschwick.de
Telefon: 0 23 68 / 691 - 250
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von maximal 6 Wochen zu beantworten (§7 Absatz 1 BITV NRW).
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie das Durchsetzungsverfahren nach §7 BITV NRW bei der Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik NRW einleiten.
Ziel des Verfahrens ist es, mit Hilfe einer unabhängigen Stelle eine Lösung zu finden, ohne ein Gerichtsverfahren führen zu müssen. Das Verfahren ist kostenlos.
Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik NRW
Ombudsstelle barrierefreie IT NRWMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Website: www.mags.nrw/barrierefreiheit
Die Ombudsstelle versucht gemeinsam mit Ihnen und der jeweiligen öffentlichen Stelle eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.