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Herbstlaub auf dem Boden

„Wir fahren nur gezielt Straßen mit mächtigem Blätteranfall der städtischen Straßenbäume an. Und wir fahren nach Bedarf“, erläutert der Leiter des Baubetriebshofes, Gerold Schmelter. Und er weist ausdrücklich auf folgendes hin: „Grundsätzlich müssen die Anlieger dafür Sorge tragen, dass der Gehweg vom Laub  befreit ist. Dabei dürfen die Blätter aber nicht einfach vom Gehweg in die Straßenrinne gefegt oder geblasen werden. Das Fegen auf die Straße stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar.“

Grundlage dafür ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick. „Es gibt nicht nur eine Schneeräumpflicht. Vielmehr müssen die Bürgersteige von den Anliegern das ganze Jahr über sauber gehalten werden. Und das gilt eben auch für das Laub“, klärt Schmelter weiter auf. Sollten durch nicht weggefegtes Laub Menschen zu Schaden kommen, können Hausbesitzer in Regress genommen werden. Denn: Nasses Laub ist glatt und somit besteht Rutschgefahr. Und die Hauseigentümer sind durch die Ortssatzung zur Gefahrenbeseitigung verpflichtet.

Allerdings bekommen Hausbesitzer bei der Laubbeseitigung im Bereich städtischer Straßenbäume mit starkem Blätteranfall Unterstützung durch Mitarbeitende des Baubetriebshofes. Die sind mit ihrem großen Laubsauger an einem umgerüsteten Müllwagen ab Oktober im Einsatz. Die Bürger können das Laub an städtischen Straßenbäumen zu Haufen aufschichten oder in eigenen Behältnissen sammeln. Bauhofmitarbeiter saugen das Laub dann ab. Aber Achtung: Die Haufen oder Sammelgefäße dürfen keine Äste enthalten, weil die die Sauger verstopfen.

Die Bürger können ihre Grünabfälle und damit auch das Laub allerdings auch in ihrer Biotonne sammeln und so von Mitarbeitenden des Baubetriebshofes abfahren lassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Laub bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern an der Containerstation zu entsorgen.

Die Containerstation am Baubetriebshof an der Straße „An der Feuerwache“ in Oer-Erkenschwick ist montags von 7.30 Uhr bis 15 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Außerdem jeden ersten Samstag im Monat von 7.30 Uhr bis 13 Uhr.