Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt das Tierheim Castrop-Rauxel die vollständige Fundtierverwahrung für das Stadtgebiet Oer-Erkenschwick. Dies umfasst sowohl klassische Fundtiere als auch beschlagnahmte sowie sichergestellte Verwahrtiere. Damit wird die bisherige Zuständigkeitsregelung neu geordnet und zentralisiert.

Fundtiere können künftig ganztägig der Kreisleitstelle unter der Rufnummer 02361-93940 gemeldet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, während der regulären Öffnungszeiten das Ordnungsamt der Stadt Oer-Erkenschwick unter den Telefonnummern 02368/691-248 oder 02368/691-313 zu kontaktieren. Die Abholung, die weitere Verwahrung und gegebenenfalls die Vermittlung der Tiere erfolgen ab dem genannten Zeitpunkt ausschließlich über das Tierheim Castrop-Rauxel.

Die Stadt weist darauf hin, dass als Fundtiere ausschließlich Tiere gelten, die entlaufen oder ausgesetzt wurden und somit einen Besitzer oder eine Besitzerin haben. Wildtiere fallen nicht unter den Fundtierbegriff, da nur als gefunden gelten kann, was zuvor verloren gegangen ist. Ein Fundtier ist nach der gesetzlichen Definition ein Tier, das nicht herrenlos ist und einer verantwortlichen Person zugeordnet werden kann.