Die erforderlichen Formblätter zur Einreichung von Wahlvorschlägen erhalten Interessenten kostenlos beim Wahlamt der Stadt Oer-Erkenschwick, Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erkenschwick.
Das Wahlamt der Stadt Oer-Erkenschwick ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses unter der Telefonnummer 02368 / 691-333 oder per E-Mail an wahlen@oer-erkenschwick.de zu erreichen.
Die Vorschlagsfrist endet am Donnerstag, 26. Februar 2026, um 15 Uhr.
Das Wahlamt bittet darum, die Wahlvorschläge möglichst deutlich vor Ablauf dieser Frist einzureichen, um rechtzeitig mögliche Mängel zu beseitigen, die zur Ungültigkeit eines Wahlvorschlags führen können.
Für weitere Informationen können Sie hier die aktuelle Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Oer-Erkenschwick aufrufen.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Bürger/innen, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens dem 42. Tag vor der Wahl – also am 04.03.2026 - in Oer-Erkenschwick haben. Wer das Kommunalwahlrecht nach deutschem Recht nicht besitzt, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Wer ist wählbar?
Wählbar sind alle Wahlberechtigten - mit Ausnahme der Ratsmitglieder bzw. der Mitarbeitenden der Stadt Oer-Erkenschwick. Nicht wählbar ist außerdem, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Welche Aufgaben hat der Seniorenbeirat?
Die Aufgaben sind in der Satzung des Seniorenbeirats festgelegt. Die aktuelle Satzung finden Sie hier.
Bei Fragen zur Wahl des Seniorenbeirates steht Ihnen das Wahlamt während der allgemeinen Öffnungszeiten unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Telefon: 02368 / 691-333 oder per E-Mail an wahlen@oer-erkenschwick.de.