Voraussetzungen für dieses Richteramt sind:
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Erfahrung auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrechts oder des Schwerbehindertenrechts
In erster Linie kommen aktive und ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte aus der Sozialverwaltung in Frage. Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wahrnehmen, dürfen nicht vorgeschlagen werden.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten nach § 15 ff. des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) eine Entschädigung.
Interessentinnen und Interessenten melden sich bis zum 18.09.2026 unter der Angabe folgender Daten:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum
- Beruf/Arbeitgeber
- genaue Anschrift
- Telefonnummer (privat und dienstlich)
- Angabe über frühere Ausübung eines Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit
Die Bewerbung kann postalisch oder per E-Mail an ordnungswesen@oer-erkenschwick.de eingereicht werden. Die Daten werden ausschließlich zur Weitergabe an die Bezirksregierung Münster verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.