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Ein Rettungswagen aus Oer-Erkenschwick

Im ersten Fall (Nasenbluten) war beim Eintreffen der Rettungskräfte keine aktive Blutung mehr feststellbar. Aufgrund der Schilderungen des Patienten und seiner Ehefrau, die wiederholt auftretende Blutungen infolge einer medikamentösen Behandlung beschrieben, wiesen die Rettungskräfte auf das Risiko möglicher Nachblutungen sowie auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Abklärung hin. In Absprache mit dem Patienten und seiner Ehefrau entschied sich der Betroffene, eigenständig eine Notaufnahme aufzusuchen und sich von einem Bekannten fahren zu lassen. Zum Zeitpunkt des Verlassens der Rettungskräfte lag keine akute Blutung und keine vitale Gefährdung des Patienten vor. 

Im zweiten Fall (starke Schmerzen in der linken Seite) kontrollierten die Sanitäter nach Eintreffen zunächst die Vitalparameter der Patientin, die alle im Normbereich lagen. Danach führten die Mitarbeitenden eine vorgeschriebene schematische Diagnostik durch. Im Ergebnis klärten sie die Patientin und den Ehemann über die weiteren Verfahrensmöglichkeiten auf. Die Betroffenen entschieden sich für den direkten Transport mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus. Die Überstellung ins Krankenhaus verlief dabei komplikationslos.

Insofern gibt es grundsätzlich keinerlei Anhaltspunkte, das normgerechte Handeln der Rettungskräfte in Frage zu stellen und/oder Verfahrensweisen grundlegend zu ändern.

Aus Sicht der Stadt Oer-Erkenschwick ist das Kernproblem, nach wie vor die Weigerung der Krankenkassen, die im Rettungsdienst anfallenden Kosten vollständig zu übernehmen, was im Übrigen jahrelanger Praxis entsprach. Die finanzielle Notlage der Krankenkassen darf aber nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden. Deshalb hat die Stadt Oer-Erkenschwick entschieden, bis auf weiteres eine Gebührenerhebung direkt beim Patienten zurückzustellen, in der Hoffnung, dass bis Ostern zu einer Einigung im „Kostenstreit“ mit den Krankenkassen kommt. Die Mitarbeitenden des Rettungsdienstes haben deshalb in unklaren Fällen die Patienten vorsorglich auf eine mögliche „Kostenfalle“ seitens der Krankenkassen hingewiesen. 

Damit sollte keineswegs die ohnehin spürbare Verunsicherung bei den Patientinnen und Pateienten verstärkt werden. Vielmehr gilt weiterhin das Gebot, im Zweifel immer, und wirklich immer, den Notruf auszulösen und sich von den qualifizierten Rettungskräften beraten und helfen zu lassen. Diese sind für den Notfalleinsatz ausgebildet.

Gleichwohl nimmt die Verwaltungsspitze die geschilderten „Fälle“ zum Anlass, die Verantwortlichen und Mitarbeitenden im Rettungsdienst nochmal für diese Situationen zu sensibilisieren.