So werden ab sofort bei Überweisungen die Empfängerdaten vor der Autorisierung (Freigabe) überprüft. Die Empfängerbank gleicht dabei den eingegebenen Namen und die IBAN des Zahlungsempfängers mit den hinterlegten Daten ab. Diese Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.
Für den Zahlungsverkehr mit der Stadt Oer-Erkenschwick bedeutet das folgendes: Zahlungsempfänger bei Überweisungen ist grundsätzlich die „Stadt Oer-Erkenschwick“. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei einigen Zahlungsbescheiden noch „Stadtkasse Oer-Erkenschwick“ als Zahlungsempfänger vermerkt ist. Die städtischen Briefe werden aber jetzt angepasst.
Wer also seine Überweisung an die Stadt händisch in seinen Online-Banking -Account eingibt, muss als Zahlungsempfänger grundsätzlich „Stadt Oer-Erkenschwick“ eingeben, auch dann, wenn in dem städtischen Anschreiben noch „Stadtkasse Oer-Erkenschwick“ steht. Nur so ist sichergestellt, dass der Überweisungsauftrag auch angenommen und umgesetzt wird.