„Radfahrende müssen eigentlich – bis auf Kinder – grundsätzlich die Fahrbahn nutzen. Es sei denn, es besteht für die Zweiradfahrenden eine besondere Gefahrenlage“, heißt es dazu von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt. Außerdem habe sich der Radverkehr insgesamt verändert. Durch die immer weiter ansteigende Nutzungszahl von E-Bikes habe sich die Durchschnittsgeschwindigkeit des Radverkehrs teils erheblich erhöht. Und das bringe bei einer gemeinsamen Nutzung von Verkehrsflächen durch Radfahrende und Fußgänger Gefahren mit sich. Daher wird die Notwendigkeit von Radwegen regelmäßig überprüft.
Dass Radfahrende auf dem Stück Holtgarde bergauf in Richtung Ortsausgang weiterhin den dort noch ausgeschilderten Fuß-/Radweg nutzen müssen, liegt daran, dass aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bei Nutzung der Fahrbahn von einer Gefährdung für Radfahrende auszugehen ist. Zu den besonderen örtlichen Verhältnissen zählen insbesondere die gefahrene Geschwindigkeit und das Parkverhalten.
Das alles trifft aber auf das Stück Steinrapener Weg zwischen der Kreuzung Karl-, Werderstraße/Holtgarde und der Kreuzung Ewaldstraße nicht zu. Hier ist es fortan Radfahrenden untersagt, auf dem Bürgersteig zu fahren. Sie müssen verpflichtend in beide Fahrtrichtungen die Fahrbahn nutzen. In Kürze wird auf diesem Straßenstück die Beschilderung entsprechend geändert. Damit, und mit dem Aufbringen von neuen Piktogrammen, tritt die Änderung der Verkehrsführung in Kraft.