Mit gutem Grund: Denn allein in den ersten beiden Monaten dieses Jahres sind von den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Stadt Oer-Erkenschwick bereits 32 Fahrzeuge festgestellt worden, die beim Straßenverkehrsamt nicht mehr angemeldet oder mitunter sogar schrottreif waren. Das ist in etwa dieselbe Zahl wie im Vorjahreszeitraum. Diese Fahrzeuge werden entweder beispielsweise von den Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) bei ihren Streifenfahrten entdeckt, oder die Ordnungsbehörde bekommt entsprechende Hinweise von Bürgern.
„Weil es grundsätzlich verboten ist, abgemeldete Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu parken, werden dieses Autos dann von unseren Kollegen mit einem roten Hinweiszettel beklebt. Auf dem sind Infos zur begangenen Ordnungswidrigkeit nachzulesen und die Forderung, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen oder anzumelden“, erläutert Patrick Korat weiter. Gleichzeitig beginnt die Behörde mit der Halter- und Verursacherermittlung. Ist der gefunden, bekommt er einen Anhörungsbogen und wird danach gegebenenfalls mit einem Bußgeld belegt. Und das beginnt bei 100 Euro.
Dabei ist das völlig unnötig. Wer einen guten Grund vorbringen kann, sein abgemeldetes Fahrzeug für eine gewisse Zeit im öffentlichen Verkehrsraum abstellen zu müssen, kann beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das geht telefonisch unter 02368/691-248 oder -313 oder auch per E-Mail an ordnungswesen@oer-erkenschwick.de. „Und das ist vor allem deutlich preiswerter als ein mögliches Bußgeld“, betont Korat.
Sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können, dann wird das Fahrzeug abgeschleppt und verwertet. Aber das kommt laut Ordnungsamt nur in den seltensten Fällen vor. Meist reicht der rote Aufkleber oder die direkte Ansprache an die Verursacher, die in fast allen Fällen sehr schnell ermittelt werden können.